Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Almliesl Touristik GmbH
Saalfeldnerstraße 14
5751 Maishofen

I. Stellung von Almliesl

Wir sind von den jeweiligen Eigentümern der angebotenen Hütten und Häuser berechtigt, diese auf eigenen Buchungsplattformen anzubieten und zu vermarkten. Wir betreiben daher die jeweiligen Internetauftritte und sind Herausgeber entsprechender Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit wir dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet sind.

Wir besorgen lediglich den Mietvertrag der angebotenen Hütten und Häuser samt den dazugehörigen Informationen. Das heißt, wir sind vom Eigentümer der jeweils angebotenen Hütten und Häuser berechtigt, einen Mietvertrag über die angebotene Unterkunft mit dem Gast im eigenen Namen abzuschließen. Wir erbringen keine Betreiberleistungen und sind auch nicht dazu verpflichtet. Alle Betreiberleistungen werden durch den Eigentümer der angebotenen Hütten und Häuser erbracht.

Sämtliche Vermieter- und Anreisedaten erhältst du erst bei erfolgter Vollzahlung des Nächtigungspreises samt Servicepauschale. 

Die Verwendung von persönlichen Daten nach dem Datenschutzgesetz ist in unserer Datenschutzerklärung (https://www.almliesl.com/de/service/datenschutz/) geregelt, die integrierter und bindender Bestandteil dieser AGBs ist.

II. Vertragsabschluss

Mit dem zahlungspflichtigen Abschluss der Buchung über die Seite www.almliesl.com bestätigst du auch die Geltung dieser AGB und kommt der Vertrag zustande. Die Buchungsbestätigung dient nur mehr zur Information.

Bei einer anderen Form der Buchung (zB per Telefon, E-Mail, etc.) wird ebenfalls gesondert auf die Geltung dieser AGB hingewiesen. Bei jedem anderen Fall erhältst du ein nicht bindendes Angebot unter Zugrundelegung dieser AGB. Der Vertragsabschluss erfolgt, sobald du eine Buchungsbestätigung von uns erhalten hast.

III. Preise und Leistungen

1.    Gesamtpreis Nächtigungskosten plus Servicepauschale

Vor Abschluss der Buchung wird dir der Gesamtpreis der Nächtigungen zuzüglich der Servicepauschale, sowie der Gesamtpreis (Nächtigungspreis plus Servicepauschale) für den das gebuchte Objekt, den gebuchten Reisezeitraum und die angegebene Personenzahl angezeigt und du wirst darauf hingewiesen, dass das der Mietpreis exklusive Zusatzkosten/Nebenkosten ist. Sämtliche Zusatzkosten/Nebenkosten sind ebenfalls auf der Buchungsseite dargestellt und aufgelistet und somit im Falle einer Buchung Vertragsinhalt.

Die Servicepauschale beträgt pro Buchung € 29,00 und beinhaltet die Buchungsabwicklung durch das Reservierungssystem, die Zahlungsabwicklung und den Gästesupport.

Der dargestellt Gesamtpreis ist an uns zu bezahlen.

2.    Zusatzkosten/Nebenkosten

Sämtliche Zusatzkosten/Nebenkosten sind ebenfalls auf der Buchungsseite vor Vertragsabschluss dargestellt und aufgelistet und somit im Falle einer Buchung Vertragsinhalt.

Die Zusatzkosten/Nebenkosten sind gesondert zu bezahlen und beinhalten insbesondere:

  • Ortstaxe
  • Endreinigung
  • Bettwäsche & Handtücher
  • sofern benötigt, ein Kinderbett
  • sofern gestattet, Zusatzkosten für ein Haustier
  • Kaution
  • Kosten für W-Lan
  • Kosten für eine eventuell angebotene Zusatzheizung
  • eventuell angebotene Zusatzleistungen vor Ort, die auch gesondert vor Ort gebucht werden

Die Zusatzleistungen sind zumeist direkt vor Ort, allenfalls an uns, jedenfalls nach Vorschreibung samt Bekanntgabe der Zahlstelle zu bezahlen.

3.    Bestpreisgarantie

Du bekommst für den Nächtigungspreis ab 5 Nächten von uns eine Bestpreisgarantie. Wir stellen sohin sicher, dass der vereinbarte Preis nicht unterboten wird (zB auf privaten Webseiten oder anderwärtige Vertriebskanäle).

4.    Anzahlung und Zahlungsfristen

Die Anzahlung beträgt 20 % des Nächtigungspreises plus der vereinbarten Servicepauschale und siehst du den Gesamtbetrag der Anzahlung im Zuge der Buchungseingaben. Bei Zahlung mit der Kreditkarte, wird die Kreditkarte sofort mit dem angegebenen Betrag belastet. Bei jeder anderen Art der Zahlung ist die Anzahlung so rechtzeitig zu leisten, dass diese binnen 7 Tagen auf unserem Konto eingegangen ist.

Im Rahmen der Buchung wird dir auch mitgeteilt, wann der Restbetrag fällig ist und ist der Restbetrag ebenfalls so rechtzeitig einzuzahlen, dass dieser am Fälligkeitstag auf unserem Bankkonto ist. 

Solltest du so kurzfristig buchen, dass zwischen Buchung und Anreisetag weniger als 30 Tage liegen, ist bereits bei der Buchung der volle Preis zu bezahlen.

Sämtliche Zahlungsinformationen, Höhe der Anzahlung und Höhe der Restzahlung, Fälligkeitsdaten und unsere Bankverbindung werden dir auch in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

IV. Verpflichtungen des Gastes

1.    Reinigung

Du hast das Objekt samt Zubehör und Inventar besenrein zurückzugeben. Die Endreinigung erfolgt ausnahmslos durch den Eigentümer/Betreiber. 
Solltest du die Unterkunft nicht besenrein verlassen, dann hast du die deshalb erhöhten Reinigungskosten nach Aufwand zu bezahlen.

2.    Zusatzbetten/Kinderbetten

Zusatz- und/oder Kinderbetten stehen in einigen der Mietobjekte zur Verfügung. Zusatz- und/oder Kinderbetten müssen ausnahmslos vor Anreise entweder direkt beim Eigentümer oder bei uns bestellt werden und sind als Zusatzkosten zu bezahlen. Die Kosten dafür sind im Rahmen des Buchungsprozesses in den Zusatzkosten/Nebenkosten dargestellt.

3.    Haustiere

Ein Haustier ist in vielen Ferienunterkünften erlaubt. Willst du mehrere Haustiere mitnehmen, musst du das zuerst mit uns klären, also anfragen, ob eine Mitnahme erlaubt ist. Solltest du weitere Tiere ohne Zustimmung mitnehmen, dann ist der Eigentümer/Betreiber prinzipiell berechtigt, die Aufnahme dieser Tiere zu verweigern.

Du bist verpflichtet, das Tier während des Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen und über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für das Tier zu verfügen, die auch mögliche durch das Tier verursachte Schäden deckt. Diese Versicherung ist auf Verlangen nachzuweisen.

Du haftest für alle Schäden, die das Tier verursacht.

4.    Schäden

Dir steht das Recht zu, die gemieteten Räumlichkeiten einschließlich Inventar und Gebrauchsgegenstände, die üblicher Weise im Rahmen der Beherbergung für Gäste zur Benützung zugänglich sind, in üblicher Weise zu gebrauchen bzw. zu bedienen. Du darfst diese Recht im Rahmen einer allfälligen Hausordnung, die dir bei Anreise bekannt gegeben wird, ausüben. 

Du haftest für jeden Schäden, den du, deine mitreisenden Gäste oder sonstige dir zurechenbare Personen verursachen. Es dürfen keine nicht dir oder den anderen Gästen gehörenden Gegenstände (Mobiliar, Inventar, Wäsche) aus der Ferienunterkunft entfernen werden.

5.    Kaution

Sollte für die Ferienunterkunft eine Kaution verlangt werden, so ist diese in den Zusatzkosten dargestellt und über Aufforderung zu hinterlegen oder mit über ein separates Verfahren mittels Kreditkarte vorzuautorisieren. Die Kaution wird dir vom Eigentümer/Betreiber nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Die Rückstellung der Kaution stellt keinen Verzicht auf eventuelle Schadenersatzforderungen dar.

6.    Belegung

Die Ferienunterkunft darf nur mit der in der im Internet, im Katalog und in der Reservierungsbestätigung angegebenen Maximalbelegung belegt werden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder, Kleinkinder und Babys ein. Bei Überbelegung hat der Eigentümer/Betreiber das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nachträglich zu verrechnen.

7.    Check-In / Check-Out

Sofern nicht anders vermerkt oder vereinbart, ist der Check-In zwischen 14.00 und 18.00 Uhr möglich. Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10.00 Uhr verlassen und im vertragskonformen Zustand übergeben werden.

Wir machen dich darauf aufmerksam, dass ein verspäteter Check-In, also nach 18 Uhr nicht möglich ist, wenn dies nicht zuvor mit uns oder dem Eigentümer/Betreiber vereinbart wurde. 

Bei nicht fristgerechter Räumung kann der Eigentümer/Betreiber einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von € 20,- pro angefangene Stunde und pro Person der verspäteten Rückstellung verlangen. 

8.    Mitteilungspflicht

Du bist verpflichtet, sämtliche Mängel und Schäden, die dir an der Ferienunterkunft auffallen, insbesondere jene Schäden, die durch dich oder deine Personen entstanden sind, unverzüglich zu melden.

Ebenso bist du verpflichtet, allfällige Beanstandungen sofort mitzuteilen und unverzüglich anzuzeigen, damit wir bzw. der Eigentümer/Betreiber die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen.

Wende dich dazu am besten an den Eigentümer/Betreiber oder in Notfällen an +43 6542 80480 oder +43 664 385 40 80.

9.    Information

Wir dürfen dich auf die entsprechenden Hinweise aufmerksam machen, die unter anderem auf unserer Webseite, im Katalog und im Gäste-Info-LINK angeführt sind und bitten dich, auf diese zu achten. 

Wir empfehlen dir auch, zusammen mit der Buchung eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

Wir informieren dich ausdrücklich, dass die meisten Ferienunterkünfte in ländlichen Regionen sind und daher auch mit Insekten, Kriech- und Nagetieren gerechnet werden muss.

10.    Pass-, Visa- Gesundheitsbestimmungen

Du bist selbst für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen (auch für die mitreisenden Gäste und Haustiere) verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften erwachsen, gehen zu deinen Lasten, auch wenn die Rechtsgrundlagen erst nach Buchung geändert wurden.

V. Rücktritt vom Vertrag

1.    Rücktritt durch Almliesl

Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Wurde die Anzahlung zwar geleistet, aber der Restbetrag nicht fristgerecht bezahlt, sind wir berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem wird die gebuchte Unterkunft ausnahmslos erst zur Verfügung gestellt, wenn auch der Restbetrag bezahlt wurde und erhältst du auch erst die Vermieter- und Anreisedaten, wenn der Restbetrag bezahlt wurde.

Außerdem können wir vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände gehindert ist, für die wir nicht verantwortlich sind, sofern diese Erklärung auch dich spätestens vor Beginn der Reise an die bekannt gegebenen E-Mailadresse zugesendet wurde. In diesem Fall wird lediglich der komplette Mietpreis rückerstattet, jedoch keine zusätzlichen Entschädigungen geleistet.

2.    Rücktritt durch den Gast

Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag (der Ankunftstag wird nicht mitgerechnet) kannst du vom Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr zurücktreten. Du hast aber ab der Buchung bis drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag im Falle eines Stornos eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 110,00 bei einer Unterkunft bis inklusive 14 Betten und von € 220,00 bei Unterkünften ab 15 Betten zu bezahlen.

Innerhalb von drei Monaten bis zum Ankunftstag kannst du vom Vertrag nur unter Zahlung der Servicepauschale von € 29,00 und Entrichtung der folgenden Stornogebühren zurücktreten:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag:    40 % des gesamten Nächtigungsgeldes 
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag:    70 % des gesamten Nächtigungsgeldes
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag:    90 % des gesamten Nächtigungsgeldes
  • Ab dem Ankunftstag ist das gesamte Nächtigungsgeld zu bezahlen!

Eklärung im Detail:

Bis 3 Monate:
Keine Stornogebühr.
Einmalige Bearbeitungsgebühr von € 110,00 für Unterkünfte mit bis zu 14 Betten / € 220,00 für Unterkünfte ab 15 Betten.

3 Monate bis 1 Monat:
40% des Nächtigungsgeldes plus Servicegebühr von € 29,00.

1 Monat bis 1 Woche:
70% des Nächtigungsgeldes plus Servicegebühr von € 29,00.

In der letzten Woche:
90% des Nächtigungsgeldes plus Servicegebühr von € 29,00.

Ab dem Ankunftstag:
Gesamtes Nächtigungsgeld plus Servicegebühr von € 29,00.

Die Stornogebühr unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht und sind ein allfällig ersparter Aufwand und ein allfällig erhaltener Vorteil angemessen zu berücksichtigen.

3.    Schriftlichkeit

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

VI. Behinderungen bei der An- oder Abreise

1.    Behinderung der Anreise

Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.

Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

2.    Behinderungen bei der Abreise

Kannst du am Tag der Abreise die Unterkunft nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Zu einer Reduktion des Preises kommt es nur, wenn die Verlängerung in die Nebensaison geht und das Quartier auch normaler Weise an diesen verlängerten Tagen zu günstigeren Preisen angeboten wird.

VII. Beistellung einer Ersatzunterkunft

Wir können dir und den anderen zu dir gehörenden Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dir dies zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf unsere Kosten.

VIII. Haftungsbeschränkungen

Bist du Konsument, wird unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

Bist du Unternehmer, wird unsere Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägst du die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

IX. Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund

1.    Wir und der Eigentümer/Betreiber sind berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn du bzw die dir zurechenbaren Personen 

a)    von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen oder 

b)    durch euer rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten dem Eigentümer, dessen Leute oder den Nachbarn gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder ihr euch gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht. 

In diesem Fall wirst du schadenersatzpflichtig.

2.    Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, nicht uns oder dem Eigentümer/Betreiber zurechenbare behördliche Verfügungen, etc) unmöglich wird, können wir den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt. 

Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Reisepreis wird für jene Tage rückerstattet, in denen die Vertragserfüllung unmöglich geworden ist.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Ferienunterkunft gelegen ist.

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen (insb IPRG und EVÜ, etc.) sowie UN-Kaufrecht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft unser Firmensitz.

Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

XI. Sonstiges

Ist Schriftlichkeit geboten, entspricht auch ein Mail mit Empfangsbestätigung dem Schriftlichkeitsgebot, sofern du es an unsere Firmenmailadresse (office@almliesl.com) sendest oder wir dir an die im Buchungsprozess bekannt gegebene Mailadresse. Erklärungen per E-Mail müssen dem jeweils anderen Vertragspartner um spätesten 17 Uhr am letzten Tag der Frist zugegangen sein. Für Erklärungen mit der Post muss das Schreiben am letzten Tag der Frist aufgegeben werden (Datum des Poststempels).

Wir sind berechtigt, gegen deine Forderungen mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Du bist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen, es sei denn, wir sind zahlungsunfähig, deine Forderung wurde gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt.

Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.