Was du über die touristischen Abgaben im Urlaub wissen solltest
Allgemeine Info's zur Nächtigungsabgabe (Ortstaxe) 📋
In jeder Urlaubsregion, in jedem Ort, durch jede Gemeinde wird eine touristische Abgabe von den Urlaubsgästen berechnet. Die „Ortstaxe“ ist eine Nächtigungsabgabe, die jede erwachsene Person für eine entgeltliche Übernachtung in der jeweiligen Gemeinde, leisten muss.
Die Einnahmen fließen direkt an die Gemeinden oder Tourismusverbände und werden für die Finanzierung, den Ausbau und die Pflege der touristischen Infrastruktur genutzt. Die Höhe der Ortstaxe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Nur selten gibt es bundesweite einheitliche Regelungen und oft werden mit der Ortstaxe auch Vorteilscards der Region, mit vielen Ermäßigungen, verrechnet.
Somit können sich die Summen der Ortstaxen in Österreich vereinzelt auf bis zu € 5,00 (z.B. Ötztal) pro Person und Nacht bewegen. Die meisten touristischen Gemeinden pendeln sich bei einer Summe von € 2,60 bis € 3,50 ein. Kinder und Jugendliche sind bis zu einem bestimmten Alter (meist bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) von der Ortstaxe befreit.
In Südtirol wird, je nach Unterkunftskategorie, ein Basisbetrag zwischen € 1,50 und € 2,50 pro Person und Nacht berechnet. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, die Ortstaxe zur Finanzierung von tourismusrelevanten Dienstleistungen und Infrastrukturen auf maximal € 5,00 anzuheben.
Neu ist auch die Mobilitätsabgabe (aktuell SalzburgerLand & Kärnten – weitere Bundesländer folgen), die in diesem Zuge beglichen wird, jedoch gesondert ausgewiesen werden muss.
Bei Almliesl bezahlst du die Ortstaxe entweder:
👉 Direkt vor Ort beim Vermieter oder
👉 Im Zuge der Buchung direkt bei Almliesl
Wenn du schon vor der Buchung ganz genau wissen möchtest, welche Ortstaxe für dich und deine Liebsten anfällt, melde dich beim Almliesl Team. Wir informieren uns gerne vorab für dich.
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Denn manchmal beginnt der Urlaub nicht erst am Ziel –
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Salzburg:
🚌 Guest Mobility Ticket
Mit der Gästekarte mobil unterwegs - Urlaub im SalzburgerLand und das Auto darf auch einmal Pause machen.
Das Guest Mobility Ticket Salzburg wird mittels Mobilitätsabgabe gesondert eingehoben und ist bei der Abrechnung der Ortstaxe bereits berücksichtigt. Übernachtungsgäste können somit während ihres Aufenthalts die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Bundesland Salzburg nutzen. Das Ticket wird direkt beim Check-in in der Unterkunft ausgestellt und gilt für die Dauer des Aufenthalts. Damit kannst du Busse, S-Bahnen, Regionalzüge und weitere öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Einfach einsteigen und Salzburg entdecken!
Ob Ausflug in die Stadt Salzburg, zum nächsten Wanderstart oder zu einem gemütlichen Ausflugsziel:
Das Guest Mobility Ticket gilt im gesamten SalzburgerLand für die im Angebot enthaltenen öffentlichen Verkehrsmittel.
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Kärnten:
🚉 Mit der Gästekarte mobil
Auch in Kärnten wird die öffentliche Mobilität für Urlaubsgäste weiter ausgebaut.
Ab 1. November 2026 wird die jeweilige regionale Gästekarte gleichzeitig zum Fahrschein für einen großen Teil des öffentlichen Verkehrs in Kärnten. Dazu zählen unter anderem Regional- und Stadtbusse sowie zahlreiche Nah- und Fernverkehrsverbindungen innerhalb Kärntens. Auch S-Bahn-Verbindungen und bestimmte Mikro-ÖV-Angebote sind inkludiert.
Die Gästekarte gilt vom Anreisetag bis zum Betriebsschluss am Abreisetag.
Urlaub ohne Parkplatzsuche?
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Wichtig: Für Fahrten außerhalb Kärntens sowie für bestimmte Sonderverkehre, Shuttle- und Rufbusangeboten, aber auch für die Fahrradmitnahme gelten eigene Regelungen.

💡 Unser Tipp
👨👩👧 Für Kinder gelten teilweise Befreiungen.
🚌 In manchen Regionen sind Mobilitätsangebote inkludiert.
📋 Die genauen Infos erfährst du bei deinem Vermieter vor Ort.
Gut informiert starten – und entspannt Urlaub genießen! 🏔️😊
ℹ️ Gut zu wissen
Die Abgabe wird pro Person und Nächtigung berechnet
Die Ortstaxe bzw. Nächtigungsabgabe wird grundsätzlich für jede abgabenpflichtige Person und Nächtigung eingehoben. Je nach Bundesland und Gemeinde gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Befreiungen.
Die Höhe kann sich unterscheiden
Nicht jede Gemeinde verrechnet denselben Betrag.
Abgaben können sich ändern
Gemeinden und Länder können die Höhe bzw. die gesetzlichen Bestimmungen ändern. Es gilt daher immer der zum Zeitpunkt deines Aufenthalts gültige Betrag.
Mobilität inklusive – je nach Urlaubsziel
In Salzburg und Kärnten profitieren Urlaubsgäste von speziellen Mobilitätsangeboten. So wird aus einem zusätzlichen Beitrag gleichzeitig ein praktischer Vorteil für deinen Urlaub.
FAQs: Nächtigungsabgaben (Ortstaxen)
Wird auch in Südtirol eine Tourismusabgabe verrechnet?
Ja – die Abgabe ist in Südtirol, wie in vielen anderen Tourismusregionen auf der ganzen Welt gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Unterkunftskategorie wird ein Basisbetrag zwischen 1,50 € und 2,50 € pro Person und Nacht berechnet. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, die Ortstaxe zur Finanzierung von tourismusrelevanten Dienstleistungen und Infrastrukturen auf maximal 5 € anzuheben.
Warum steht die konkrete Summe der Ortstaxe nicht bei den Angaben der Nebenkosten?
In Österreich ist die Kurtaxe auf Landes- und Gemeindeebene organisiert, was zu einer vielfältigen und flexiblen Struktur führt. Die Höhe der Kurtaxe wird individuell von den Bundesländern und/oder Gemeinden festgelegt. Das Erfassen und Pflegen der Daten wird durch die unterschiedlichen Anpassungen von Summen und Inhalten erschwert. Wenn du schon vor der Buchung ganz genau wissen möchtest, welche Ortstaxe für dich und deine Liebsten anfällt, melde dich beim Almliesl Team. Wir informieren uns gerne vorab für dich.
Was ist eine Ortstaxe und weshalb wird sie den Urlaubsgästen verrechnet?
Die „Ortstaxe“ ist eine Nächtigungsabgabe, die jede erwachsene Person für eine entgeltliche Übernachtung in der jeweiligen Gemeinde, leisten muss.
Der Hauptgrund für die Erhebung der Tourismusabgabe ist, dass Touristen von lokalen Einrichtungen und Dienstleistungen wie Wanderwegen, Skipisten, Schwimmbädern, Museen oder kulturellen Veranstaltungen profitieren und somit zu deren Erhalt und Verbesserung beitragen.
