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Tipps & Wissenswertes
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... damit Sie für alle Fälle sattelfest sind !!!
vor Abfahrt:
- Anreisebeschreibung und Schlüsselcode (bei den Tiroler Objekten), Strassenkarten
- grüne Versicherungskarte / Fahrzeugpapiere / Mitgliedsausweis v. Automobilclub
- kleine Reiseapotheke (Sonnen- bzw. Insektenschutz, Sportsalbe, Verbandszeug, ...)
- Bettwäsche (Bezüge) und/oder Hand-, Badetücher wenn erforderlich!
- Streichhölzer, Kohlenanzünder, Grillkohle
- Tischwäsche, Geschirrtücher, Spülmittel
- Kerzen, Taschenlampe
- ev. Fernglas, Fotoapparat
- Toilettenpapier
die Anreise:
- Sommer: bei allen Hütten, die über Forst- und Bergstrassen erreichbar sind, ist eine Anreise mit
Autos, die eine verringerte Bodenfreiheit aufweisen, nicht empfehlenswert. Geländewagen nicht
erforderlich! Besonders schwierige Wege - bei denen ein geländegängiges Auto erforderlich ist,
sind in der Hausbeschreibung vermerkt.
- Winter: bei allen Hütten, die über Forst- und Bergstrassen erreichbar sind, empfehlen wir für die
Anreise ein geländegängiges Auto (Allrad). Das Mitbringen von Schneeketten empfehlen wir in
jedem Fall!
die Ankunft:
- Aktivieren der Gasleitungen und sind Gasstrümpfe in Reserve vorhanden (bei den Tiroler Hütten)
- funktionieren alle Lichter, Kühlschrank und Boiler?
- rinnt das Wasser (heiß und kalt)?
- ist das Hüttenbuch noch da? Alle Seiten noch vorhanden? (bei den Tiroler Hütten)
für Unterwegs:
- Spiele für Groß und Klein
- Wanderkarten
- Brotzeit und flüssige Vitamine nicht vergessen!
die Abreise:
- Mülltrennung
- Schlüssel zurück in den Briefkasten (bei Tiroler Objekten)
Reisen mit Hund und Katz:
- Wenn Sie mit Ihrem vierbeinigen Freund Ihre Ferien in Österreich verbringen möchten, so ist ein
Tollwutzeugnis erforderlich. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und
darf nicht älter als 12 Monate (Hauskatzen 6 Monate) sein. EU-Impfpass und Leine müssen mitgeführt
werden. Für Hunde, Katzen und Frettchen ist seit Juli 2004 die Kennzeichnung mit Mikrochip oder
übergangsweise bis zum Jahr 2011 mit einer Tätowierung vorgeschrieben. Weitere und genauere
Informationen erhalten Sie bei allen Automobilclubs sowie bei Ihrem Tierarzt.
- Bitte beachten Sie auch, dass Weidevieh und Wild nicht von Ihrem Hund gestört werden soll. Für
eventuelle Schäden und Unfälle ist der Hundehalter verantwortlich. Als Tierliebhaber haben Sie
dafür ganz bestimmt Verständnis.
Notrufnummer für Österreich: 144 - Rettung und alpiner Notdienst
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