Rücktritt
Sie können jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-
erklärung bei MTS. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Unser
pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Ferienhaus & Ferienwohnung:
bis 61 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
ab 60. - 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 34. - 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.
Termin- und Zieländerungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.
Achtung bei Gruppenhäusern ab 15 Personen gilt eine andere Regelung:
bis 24 Wochen vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 23 - 20 Wochen vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
ab 19 - 16 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 15 - 8 Wochen vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
ab 7 - 4 Wochen vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
bei späterem Rücktritt 95 % des Reisepreises
und bei Nichtanreise 100 % des Reisepreises
Rücktritt durch die Buchungsstelle
MTS kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig
stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar
durch höhere Gewalt, Krieg, Streik oder ähnlich zwingende Gründe erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird.
Kündigt MTS den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis. Tritt MTS gemäß b) vor Reisebeginn
vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende
Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt MTS den Reisevertrag nach Punkt b), nach Reisebeginn,
so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von MTS entspricht.
Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zusammen mit der Buchung, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung. Der Vermieter bzw. die Buchungszentrale übernehmen keinerlei
Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit. Für den Mieter und sein Eigentum ist keine Versicherung
abgeschlossen.
Haftung
MTS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Leistungen. Die vertragliche Haftung von MTS auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit MTS für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen
Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres
Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen
im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen
werden, insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse
bedingt sind.
Auskünfte und Beschreibungen werden von MTS nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für die
Richtigkeit abgegeben. Eine eventuell entstehende Haftung von MTS kann die vereinbarte Höhe des Mietpreises
nicht überschreiten.
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