Gewährleistung, Pass, Visa, ...


Mitwirkungspflicht, Gewährleistung
Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten
bzw. zu vermeiden. Der Mieter ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Stellen Sie
am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen.

Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an den Besitzer / Schlüsselhalter, wenn dieser nicht erreichbar ist, bzw. in Notfällen: +43 (0)6542 - 80 480 oder +43 (0)664 - 385 40 80 damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen bzw. Ersatz zu stellen.

Ansprüche sind MTS gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Mietzeit geltend
zu machen. Der Mieter kann nur dann eine Minderung des Mietpreises bzw. Schadensersatz verlangen, wenn er den Mangel nachweislich MTS oder dem Besitzer / Schlüsselhalter angezeigt und um Abhilfe gebeten hat und die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden.

Sie können den Beherbergungsvertrag kündigen, wenn innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen Leistungsmängel die Benutzung des Mietobjektes erheblich beeinträchtigen.

Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften erwachsen, gehen zu
Lasten des Mieters, auch wenn diese Verordnungen erst nach der Buchung geändert wurden.

Nachsatz
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit aller Bedingungen zur Folge. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller, Buchungszentrale und Vermieter entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Zell am See.

Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des österreichischen Rechts- und Gegenseitigkeitsabkommens (Hotelreglement).


 

Reisebedingungen
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