Allgemeines


Die Grundreinigung
erfolgt jeweils durch die Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter.

Zusatzbetten
und/oder Kinderbetten stehen in der Mehrzahl der Mietobjekte zur Verfügung. Diese müssen im voraus bestellt werden und auf dem Gutschein entsprechend vermerkt sein. Die Kosten sind vor Ort zu zahlen.

Ein Haustier
ist in fast allen Ferienunterkünften erlaubt. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet und auf dem Gutschein bestätigt werden. Die Kosten sind vor Ort zu zahlen.

Dem Mieter
steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschließlich Inventar und Gebrauchsgegenstände bei pfleglicher Behandlung zu benutzen.
Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden.
Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör gesäubert und im gleichen Zustand übergeben werden, wie es beim Empfang übernommen wurde. Er haftet für die von ihm, seiner Begleitung und seinen Gästen angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt. Der Vermieter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine Kaution von € 110,- (pro Mietobjekt) in bar oder fallweise mit Kreditkarte – zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

Das Mietobjekt
darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Katalog angegeben und auf dem Gutschein bestätigt. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein, wenn nicht anders mit MTS vereinbart und auf dem Gutschein bestätigt. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nach zu verrechnen.

Ankunftszeit
Sofern nicht anders vermerkt, zwischen 14.00 und 18.00 Uhr. Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 10.00 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten gereinigt und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Ankunft dem Vermieter mitzuteilen, sofern dies nicht zur vertraglich geregelten Zeit geschehen kann.


 

Reisebedingungen
als PDF-Download


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